SCHLOSS ADELSDORF 
 

GESCHICHTE

BURG BURGSTALL SCHLOSS

Schloss Adelsdorf ist der herrschaftliche Nachfolgebau einer abgegangenen Wasserburg. Diese lag neben der im Jahre 1929 abgebrannten und niedergelegten Pfarrkirche mit romanischem Chorturm, deren ehemaliger Standort durch ein Gedenkkreuz auf dem Friedhof gekennzeichnet ist.

Die um 1120 erbaute Burg war Stammsitz des edelfreien Adelsgeschlecht von Othlohesdorf (=Adelsdorf), das sich später nach der Burg Schlüsselberg (südlich bei Waischenfeld) nannte. Bemerkenswerterweise hatte der Herrschaftssitz Adelsdorf zum eigentlichen Besitzkomplex zwischen Aisch und Reicher Ebrach mit dem Hochgerichtsprengel Schnaid eine Randlage. Strategische Gründe, etwa die Kontrolle der Aisch-Überquerungen, dürften eine Rolle gespielt haben.

Im Jahre 1627 gehören zum nachmaligen Rittergut Adelsdorf immer noch Reste der alten Burg bzw. des alten Schlosses, nämlich "... der Burgstall und alte Gemäuer neben der Kirche, wie dasselbe mit seinen Gräben umfangen, samt dem Viehhaus, Stadel, Keller, Ställe, auch einem Baumgarten dabei..." Aber spätestens im Jahre 1666 ist der Burgstall eingeebnet, wodurch der Garten "größer als ehevor, da die alten Schloßgräben noch stunden, ..." Als Relikte des Burgstalls verblieben jetzt nur noch "der Platz" und " ... der wohlgewölbte Keller ..." " ... von schönen Stücken gebaut ...") (Schönborn-Archiv Pommersfelden, Rote Reg. A4-Akten, s. Quellenverzeichnis)


SCHLÜSSELBERGISCHER SITZ

Zur alten Othlohesdorfer (=Adelsdorfer) Grundherrschaft der Schlüsselberger zählten Grundholden u. a. in Eggolsheim Ellersdorf, Erlach, Grub, Haid, Hallerndorf, Heppstädt, Jungenhofen, Köttmannsdorf, Lauf, Neuses, Oberndorf, Oesdorf, Röbersdorf, Sambach, Schirnaidl, Schlammersdorf, Schnaid, Seppendorf, Serlbach bei Forchheim, Uttstadt, Weppersdorf, Wiesendorf und Willersdorf (Bibra: Reichsherren, S. 136: Österreicher: Pfarreien, S. 4f.; Voit: Schlüsselberger, S. 28).

Während die Adelsdorfer Burg im Besitz des edelfreien Geschlechtes der Schlüsselberger bis zu seinem Erlöschen i.J. 1348 verblieb, änderten sich mit dem Aussterben der Adelsdorfer Linie i.J. 1277 vorübergehend die Besitzrechte an den dortigen Gütern. So verlieh am 22. Dezember 1277 Bischof Berthold von Bamberg alle Lehen zu Otelesdorf (=Adelsdorf) an Burggraf Friedrich III. von Nürnberg (1262 - 1297) [Monumenta Zollerana II, S. 103, Nr. 195]. Nach einer entsprechend kurzen Burggrafenperiode fielen die Adelsdorfer Güter wieder an die Schlüsselberger, und zwar an den noch blühenden Zweig im Fränkischen Jura.


STIFTVASALLISCHE LEHENSTRÄGER

Burg (Veste) und Güter zu Otelstorf (=Adelsdorf) waren nach dem Tode des letzten Schlüsselbergers Konrad II. durch Vertrag vom 8. Mai 1348 Eigentum des Stifts Bamberg geworden. In den Jahren 1349 - 1513 hatten die Bischöfe Teile des Lehens an verschiedene Stiftvasallen und an das Kloster Schlüsselau verliehen. Erst in der Folgezeit kamen Vasallen in den Besitz eines geschlossenen Lehens Adelsdorf.
Der Lehensträger bzw. Vasall musste ritterbürtig und im Vollbesitz der Ehre sein. Er leistete den Lehneid und verpflichtete sich zu Treue gegenüber seinem Lehensherrn.


1696 Christoph Erhard v. Bibra

Bischof Lothar Franz vertauschte noch im Jahr der Schenkung 1696 die reichsunmittelbaren Rittergüter Adelsdorf und das Würzburger Lehen Frankenwinhim bei Gerolzhofen gegen Untereuerheim an Oberst Christoph Erhard von Bibra. Derselbe Edelmann (sein Epitaph findet sich in der Tordurchfahrt des Adelsdorfer Schlosses), später Kurmainzer General-Wachtmeister und Kommandant von Erfurt, handelte angeblich auf Wunsch seines Kriegsherrn.
"Die zentbare Jurisdiktion" (das ist die Hochgerichtsbarkeit bzw. sogenannte Blut- oder Halsgerichtsbarkeit) verblieb laut Tauschvertrag vom 10. April 1696 beim Rittergut Adelsdorf.
1736 wurde Frankenwinheim an die Schönborns veräußert.
1782 kam zum Rittergut Adelsorf das Gut Gleicherwiesen (bei Hildburghausen in Thüringen) durch Ankauf hinzu, wurde aber im Zuge der Bauernbefreiung 1850 aufgelöst.
Der evangelische Lehensmann von Bibra war laut Lehenbrief vom Jahre 1696 verpflichtet die öffentliche Ausübung der katholischen Religion seiner Untertanen nicht zu behindern. Dafür war der Familie von Bibra sowie deren Gesinde und Bedienten die private Ausübung des Augsburger Bekenntnisses in dem Schloss zu Adelsdorf freigestellt. Solange noch keine Schlosskapelle bestand, nutzte man damals einen im Obergeschoss des Mittelbaus hofseitig gelegenen großen Saal viele Jahre als Betsaal für protestantische Gottesdie

nste. Später wurde dieser Saal baulich in verschiedene Zimmer und einen Mittelgang unterteilt.


DIE HERREN VON BIBRA

Die Familie von Bibra ist ein uradeliges fränkisches Turniergeschlecht, dessen Mitglieder Würzburger Ministerialen waren. Die Stammburg Bibra liegt im Tal des Bibra-Bachs, etwa 12 km südlich von Meiningen, und gehörte zum fränkischen Ritterkreis Kanton Rhön-Werra. Die Veste Bibra erhebt sich nur wenige Meter über dem gleichnamigen Marktflecken, der sie baulich umschließt.
Das Geschlecht erscheint urkundlich erstmals mit Rupertus de Bibera im Jahre 1119. Denselben nennt Bischof Otto der Heilige von Bamberg (1102-1139) als Zeugen.
Mehrere Mitglieder der reichsritterschaftlichen Familie v. Bibra waren zu hohen Würden der Kirche aufgestiegen, so stellten sie Fürstbischöfe in Würzburg und Fulda. Auch bekleideten sie verantwortungsvolle Ämter im Deutschen Orden, dienten an geistlichen und weltlichen Höfen, stellten Räte und Heerführer und besetzten Positionen in der reichsritterschaftlichen Korporation.
Die Familie von Bibra war und ist bis heute weitverzweigt. Die Adelsdorfer Linie wirkte beruflich als Offiziere und Juristen.
 

RITTERGUT ADELSDORF

Das Rittergut mit der Niederjagd war ein Lehen des Bamberger Hochstifts, die Hohe Jagd in einem Distrikt um Adelsdorf ein Lehen der Bayreuther Markgrafschaft. Später waren beide Lehenskörper dem Konig von Bayern lehnbar.
Im Jahre 1907 gehörte das Stammgut Adelsdorf den Herren August Freiherr von Bibra, Generalmajor a.D., Ernst Frhr. von Bibra, Oberlandesgerichtsrat a.D., Dr. Richard Frhr. von Bibra, Regierungsrat, Friedrich Frhr. von Bibra, k. Hauptmann a.D. und Wilhelm Frhr. von Bibra, Ökonomiepraktikant. Der Besitz umfasste zu dieser Zeit 53,35 ha, war nicht arrondiert und stand in Einzelverpachtung. 1984 hatte man von der ursprünglich 9011 m² betragenden Gesamtfläche des herrschaftlichen Areals eine Teilfläche von 2383 m² dem benachbarten Landhotel "Drei Kronen" veräußert. Entlang der neuen Grundstücksgrenze wurde fachgerecht eine Mauer errichtet, die in Größe und Aussehen der vormaligen Grenzmauer entspricht.
Nach dem Tode von Dr. oec., Dipl.-Kfm., Hellmut Gustav Kuno Frhr. von Bibra, erwarb im Jahre 1993 die Gemeinde Adelsdorf das Schlossanwesen mit 6628 m² Grundstücksfläche von der Alleinerbin Freifrau Barbara von Bibra in denkmalpflegerisch vorbildlichem Zustand.


GUTSHERRLICHE GERICHTSBARKEIT

Die "Amtsstube" des jeweiligen Gerichts war in dem Erdgeschoss des Front-Fachwerkbaues untergebracht, und zwar parallel zur Tordurchfahrt. Der Eingang zur Amtsstube befand sich direkt an der Straßenseite. Der zugemauerte Eingang ist heute noch an der Außenwand erkennbar.